Allgemeine Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für Ferienwohnungen im Zehentmairhof / Chiemgau
(Stand 01.01.2018)

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem buchenden Gast und der Sebastianhuber GmbH und Co. KG nachfolgend „LT“ abgekürzt.

2.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem LT, dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2.2 Der Vertrag (bei Beherbergungsleistungen: Beherbergungsvertrag) mit dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des LT vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
2.3 weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der LT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist gegenüber der Vermittlungsstelle oder dem LT die Annahme erklärt.
2.4 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.5 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leistung. Dies gilt insbesondere auch bei der Vermittlung mehrerer Leistungen, soweit sich nicht nach den Grundsätzen des §651 a Abs. 2 BGB etwas anderes ergibt.

3. Optionsbuchungen
3.1 Optionsbuchungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Vermittlungsstelle möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 2.1 und 2.2 grundsätzlich zu einem für den LT und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3.2 Ist eine Optionsbuchung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Optionsbuchung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Option auf die entsprechende Leistung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 2.2 entsprechend.

4. Vermittlungskosten
Die Vermittlung von Leistungen laut aktuellem Buchungsangebot durch die Vermittlungsstelle ist für den Gast kostenfrei.

5. Leistungen und Preise
5.1 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
5.2 Sämtliche Abreden und Nebenabreden sind schriftlich (Brief, Fax, e-mail) zu erfassen. Vereinbarte Sonderwünsche sind im Buchungsangebot und in der Buchungsbestätigung aufzunehmen.
5.3 Der LT ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
5.4 Eine Verlängerung der vereinbarten Leistung durch den Gast erfordert die Zustimmung des LT.
5.5 Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Beendet der Gast den Vertrag vorzeitig, so ist der LT berechtigt, die volle vereinbarte Buchungssumme zu verlangen. Dem LT obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Nutzung der nicht in Anspruch genommenen Leistung, den Umständen entsprechend, zu bemühen.
5.6 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem LT.
5.7 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.
5.8 Der LT verpflichtet sich zur Preisangabe gem. Pkt. 5.7 und hierfür die alleinige Verantwortung und Haftung für deren Richtigkeit zu übernehmen.

6. An- und Abreisezeiten bei Beherbergungsleistungen
6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 17 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
6.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
6.3 Soweit nichts anders vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 12 Uhr zu räumen.

7. Änderungen bei Beherbergungsleistungen
7.1 Der Beherbergungsbetrieb, als ein LT, kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
7.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
7.3 Bei unumgänglichen Stornierungen durch den Beherbergungsbetrieb ist dieser verpflichtet, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass der Gast möglichst rasch ein gleichwertiges Ersatzquartier erhält. Sollte der Gast ausnahmsweise erst anlässlich seiner Anreise von der Stornierung durch den LT in Kenntnis gesetzt werden, so hat der LT innerhalb von längstens vier Stunden für das Ersatzquartier zu sorgen.
7.4 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des LT.

8. Bezahlung
8.1 Der Gesamtpreis vermittelter Leistungen, bei denen es sich nicht um Beherbergungsleistungen handelt (z.B. Eintrittskarten), ist – je nach Vereinbarung – sofort nach der Buchungsbestätigung durch Überweisung an die Vermittlungsstelle oder vor Ort gegen Aushändigung der Eintrittskarten oder Berechtigungsnachweise zahlungsfällig.
8.2 Bei Beherbergungsleistungen ist, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Gesamtpreis einschließlich Neben- und Verbrauchskosten am Tag der Abreise an den LT zu bezahlen.
8.3 Der LT ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers usw. sowie Fremdwährungen anzunehmen.
8.4 Verweigert der Gast die Zahlung der Buchungssumme oder ist er damit im Rückstand, so steht dem LT das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der erbrachten Leistung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten.
8.5 Der LT hat zur Sicherstellung der vereinbarten Buchungssumme das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen gem. § 704 BGB.

9. Rückritt durch den Gast, Umbuchung
9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrages zusteht.
9.2 Der Gast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Vermittlungsstelle, die schriftlich erfolgen soll (Fax, Email, Post), vom Vertrag zurücktreten.
9.3 In jedem Falle des Rücktritts durch den Gast stehen dem LT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
Bis 45 Tage vor Anreise: 0%
Bis 30 Tage vor Anreise: 20% der Buchungssumme
Bis 22 Tage vor Anreise: 25% der Buchungssumme
Bis 15 Tage vor Anreise: 35% der Buchungssumme
Bis 8 Tage vor Anreise: 50% der Buchungssumme
Bis 1 Tag vor Anreise: 65% der Buchungssumme
Am Tag der Anreise oder bei Nichtanreise: 80% der Buchungssumme
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Vermittlungsstelle.
9.4 Bei vermittelten Verträgen über Eintrittskarten, z.B. für Musicals, Führungen, Konzerte, Theater sind ein Rücktritt bzw. eine Rücknahme der Karte und eine Umbuchung ausgeschlossen. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit 100% des Kartenpreises.
9.5 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem LT nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
9.6 Der LT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
9.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
9.8 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Termins, der Leistung oder des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchung), so erhebt die Vermittlungsstelle bis 45 Tage vor Anreise vorerst keine Umbuchungsgebühr. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

10. Gewährleistung
10.1 Die Angaben und Auskünfte der Vermittlungsstelle beruhen auf Aussagen und Angaben der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger. Die Vermittlungsstelle übernimmt keine Gewähr dafür, daß diese Angaben zutreffend sind.
10.2 Die Vermittlungsstelle übernimmt weiterhin keine Gewähr für Leistungen, insbesondere nicht für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf oder die Qualität von Leistungen oder Veranstaltungen oder für die Richtigkeit der vom Leistungsträger übermittelten Informationen. Allein die Leistungsträger sind hierfür verantwortlich.

11. Haftung (geänderte Reihenfolge)
11.1 Die vertragliche Haftung des LT für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
11.2 Beherbergungsbetriebe haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11.3 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.
11.4 Eine eventuelle Haftung eines Beherbergungsbetriebes nach §§ 701 ff. GBG (Gastwirtshaftung) bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Obliegenheiten des Gastes
12.1 Der Gast ist verpflichtet, dem LT Mängel der vertraglichen Leistung unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
12.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den LT, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.
12.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der LT nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
12.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom LT verweigert wird.
12.5 Die vertragliche Leistung darf nur mit der mit dem LT vereinbarten Personenzahl in Anspruch genommen werden. Anderenfalls kann das das Recht des LT zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
12.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
12.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden Vorschriften.
12.8 Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadensersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der LT oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadensersatzleistung direkt den LT in Anspruch zu nehmen.

13. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
13.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem LT und/oder der Vermittlungsstelle, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Leistungsende.
13.2 Schweben zwischen dem Gast und dem LT und/oder der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der LT bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1 Im Falle von höherer Gewalt sind LT und Gast zur entschädigungslosen Kündigung der Buchung berechtigt.
14.2 Im Fall der Kündigung des Vertrages kann der LT für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

15. Datenschutz
15.1 Die Vermittlungsstelle verarbeitet personenbezogene Daten auf der Grundlage der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bedingungen.
15.2 Die vom Gast bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten für die Zahlungsabwicklung) werden von der Vermittlungsstelle nur in dem Umfang verarbeitet und genutzt als sie für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung der Vermittlungsleistung sowie der vermittelten Leistungen erforderlich sind.
15.3 Die Vermittlungsstelle ist berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte (LT, angeschlossene Dienstleister und Zahlungsabwicklungspartner) zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Informationsanfragen, Optionsbuchungen sowie Buchungen abzuwickeln.
15.4 Der Gast erteilt seine jederzeit widerrufbare Zustimmung, dass die Vermittlungsstelle die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen darf.

16. Änderung der Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
Die Vermittlungsstelle behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Gast besteht. Die Vermittlungsstelle wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereithalten. Mit der Vermittlung von neuen Buchungen durch die Vermittlungsstelle an den Gast nach einer Änderung der Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen erklärt der Gast sein Einverständnis zu den Änderungen.

17. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
17.1 Soweit sich aus dem Vermittlungsvertrag mit der Vermittlungsstelle nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Vermittlungsstelle. Ist der Kunde Endverbraucher, so bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände unberührt.
17.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Vermittlungsstelle bzw. dem LT und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.3 Für Klagen eines LT und Klagen der Vermittlungsstelle selbst gegen den Gast, ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des LT bzw. der Vermittlungsstelle maßgebend.

18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voran stehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

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